Fix Umzüge

Hofmatt 10, 8808 Pfäffikon SZ

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Fix Umzüge stellt sich nicht als reine Umzugsfirma dar, sondern als Anbieter von fünf getrennt aufgeführten Leistungen: Umzüge, Reinigungen, Räumungen, Entsorgungen und Transporte. Auf der eigenen Website steht das ausdrücklich als Vorteil formuliert: Umzug, Endreinigung, Räumung, Entsorgung und Transport würden "nicht als fünf voneinander getrennte Probleme behandelt", sondern liessen sich in einer einzigen Offertanfrage kombinieren. Das ist eine Aussage über den Bestellprozess, keine Aussage darüber, dass jeder Auftrag automatisch alle fünf Leistungen umfasst. Wer nur einen Möbeltransport braucht, bekommt laut eigener Beschreibung auch nur diesen.

Drei Standorte am Zürichsee

Als Standorte nennt die Website drei Adressen: Hofmatt 10 in 8808 Pfäffikon SZ, Neudorfstrasse 60 in 8810 Horgen und Althardstrasse 150 in 8105 Regensdorf. Pfäffikon SZ steht dabei durchgehend als erster der drei genannten Standorte. Als Einsatzgebiet beschreibt die Website vier Zonen: den Raum Zürichsee mit Orten wie Freienbach, Wollerau, Lachen, Thalwil, Wädenswil, Rapperswil-Jona, Einsiedeln, Zug und Baar, die Region Zürich, Unterland und Aargau mit der Stadt Zürich, dem Zürcher Ober- und Unterland, Winterthur sowie Baden, Brugg und Aarau, dazu Umzüge und Transporte in die übrige Schweiz (unter anderem St. Gallen, Graubünden, Bern, Basel, Solothurn, Luzern, Tessin, Waadt und Genf) und schliesslich grenzüberschreitende Umzüge von der Schweiz nach Europa und zurück. Internationale Umzüge sind damit klar eine von fünf angebotenen Leistungen und keine eigene Kernspezialisierung der Firma.

Was die einzelnen Leistungen konkret umfassen

Bei Umzügen deckt Fix Umzüge nach eigener Beschreibung Privatumzüge, Wohnungs-, Haus-, Firmen- und Büroumzüge sowie grenzüberschreitende Umzüge ab, inklusive Verpacken, Tragen, Möbeldemontage und -montage. Bei den Reinigungen bietet die Firma Umzugs- und Endreinigungen für Wohnungen, Häuser, Büros und Geschäftsräume an, wobei der Leistungsumfang laut eigener Aussage vorab anhand von Objekt, Zimmerzahl und gewünschtem Umfang festgelegt wird. Räumungen reichen von einzelnen Kellern, Estrichen oder Garagen bis zu kompletten Liegenschaften, mit Trennung zwischen Behalten, Weitertransport und Entsorgung, ausdrücklich auch für Haushaltsauflösungen und Nachlassräumungen. Bei Entsorgungen nennt die Website Schränke, Tische, Sofas, Regale, Matratzen, Kartons und allgemeines Sperrgut als typische Beispiele, weist aber darauf hin, dass gefährliche Stoffe oder Chemikalien gesondert angemeldet werden müssen und nicht automatisch als normaler Hausrat übernommen werden. Transporte schliesslich decken einzelne Möbelstücke, Kleintransporte und grenzüberschreitende Lieferungen ab, mit der Massgabe, dass Fotos, Masse und vollständige Adressen für eine Offerte nötig sind.

Was die AGB über Preise und Zahlung verraten

Eine öffentliche Preisliste mit Fixbeträgen gibt es nicht, die Website verweist durchgehend auf eine individuelle Offerte. Die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Stand vom 4. August 2026, legen aber das Preismodell offen: Berechnet wird entweder ein Pauschalpreis oder der effektive Aufwand, wobei Lagerleistungen pro angefangenem Kalendermonat verrechnet werden. Alle Preise verstehen sich laut AGB in Schweizer Franken und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Umzugsaufträge gilt gemäss AGB ein Mindestaufwand von 3 Stunden, der unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand verrechnet wird, derselbe Mindestwert taucht in einem separaten Abschnitt zum Arbeitsaufwand nochmals auf.

Zur Bezahlung schreiben die AGB: Aufträge innerhalb der Schweiz werden unmittelbar nach Abschluss am Zielort bezahlt, bar an die Ansprechperson oder über die von der Firma bereitgestellte TWINT-Zahlungsmöglichkeit. Firmenkunden mit Sitz in der Schweiz erhalten stattdessen grundsätzlich eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Kalendertagen. Bei Übersiedlungen von der Schweiz ins Ausland oder bei Kundinnen und Kunden ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz sind laut AGB 70 Prozent des offerierten Betrags vor Ausführung als Vorauszahlung fällig, der Rest wird nach Abschluss am Zielort beglichen.

Stornoregeln mit konkreten Fristen und Beträgen

Die AGB nennen ein gestaffeltes Annullationsmodell. Ein Rücktritt bis spätestens 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungstermin ist kostenfrei. Erfolgt die Annullation weniger als 30 Kalendertage vorher, kann die Firma eine pauschale Entschädigung von CHF 500.- verlangen. Innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder am Ausführungstag selbst darf die Firma laut AGB 80 Prozent des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung stellen. Eine reine Terminverschiebung zählt dabei ausdrücklich nicht als Annullation und bleibt kostenfrei, solange sie rechtzeitig erfolgt und keine Zusatzkosten verursacht. Auch Fix Umzüge selbst kann laut AGB aus wichtigen organisatorischen Gründen bis 30 Kalendertage vor dem Termin zurücktreten, muss danach aber nachweislich entstandene Mehrkosten des Auftraggebers ersetzen.

Reinigung: was im Pauschalpreis steckt und was nicht

Besonders detailliert sind die AGB beim Reinigungsangebot. Im Pauschalpreis enthalten sind laut eigener Aufzählung die Grundreinigung der Küche samt Dampfabzug, Backofen und Kühlschrank, die Reinigung, Entkalkung und Desinfektion von Bad und Sanitäranlagen inklusive Fugen, die Reinigung der Fenstergläser innen und aussen samt Rahmen und Storen, sowie Türen, Lichtschalter, Steckdosen, Radiatoren und Bodenflächen, dazu Waschmaschine, Tumbler, Balkon, Keller, Estrich und Briefkasten. Ausdrücklich nicht im Pauschalpreis enthalten sind Terrassenreinigung mit Hochdruck, das Ausgipsen von Bohrlöchern, Fleckenentfernung an Wänden, das Shampoonieren von Teppichen sowie Spezialreinigungen wie das Polieren von Stein- und Parkettböden oder die Reinigung von Wintergärten. Bei Reinigungsaufträgen mit Abnahme- oder Übergabegarantie ist der Einsatz eines Kärcher-Hochdruckreinigers laut AGB ebenfalls nicht im Pauschalpreis inbegriffen und wird separat verrechnet.

Haftung, Versicherung und Mängelrüge

Zur Haftung schreiben die AGB, Fix Umzüge hafte ausschliesslich für Schäden, die nachweislich durch fahrlässiges Verhalten des eingesetzten Personals verursacht wurden, und nur für Transportgut, dessen Verpackung den üblichen Anforderungen entspricht. Für den Inhalt von Umzugskisten haftet die Firma laut eigener Aussage nur, wenn sie das Ein- oder Auspacken selbst übernommen hat. Versicherungsschutz besteht über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren genauer Deckungsumfang und Selbstbehalt sich nach der zum Schadenzeitpunkt gültigen Police richten; ausgeschlossen sein können laut AGB unter anderem Schäden durch ungenügende Verpackung des Kunden oder normale Abnutzung. Mängel am Frachtgut müssen laut AGB unverzüglich der Ansprechperson gemeldet und innert 2 Kalendertagen schriftlich angezeigt werden, sonst entfällt die Gewährleistung.

Was auf der Website fehlt

Eine Impressum-Seite unter diesem Namen liefert die Website nicht, der Aufruf endet in einer 404-Seite, und auch eine gesonderte "Über uns"-Seite existiert nicht. Eine Rechtsform, eine UID-Nummer oder ein Handelsregistereintrag sind auf der Website nirgends zu finden, ebenso wenig ein Gründungsjahr, eine Teamvorstellung mit Namen oder eine Angabe zur Fahrzeug- oder Personalzahl. Kundenbewertungen sind auf der Website ebenfalls nicht eingebunden. Wer diese Angaben vor einer Anfrage prüfen möchte, muss sie direkt bei der Firma erfragen.

Für wen sich das eignet

Wer im Raum Pfäffikon SZ, Horgen oder Regensdorf wohnt und mehrere Aufgaben rund um einen Umzug, von der Räumung über die Entsorgung bis zur Endreinigung, in einer einzigen Anfrage bündeln will, bekommt bei Fix Umzüge ein System, das genau dafür gebaut ist. Besonders wertvoll ist, dass die eigenen AGB ausnahmsweise sehr konkret werden, mit bezifferten Fristen und Beträgen bei Stornierung, Zahlung und Mindestaufwand, statt sich hinter allgemeinen Floskeln zu verstecken. Dem steht gegenüber, dass grundlegende Vertrauenssignale wie ein Impressum, ein Gründungsjahr oder ein sichtbares Team auf der Website fehlen. Wer eine Firma vor der Kontaktaufnahme prüfen möchte, muss diese Angaben also zusätzlich selbst recherchieren. Für einen kombinierten Auftrag aus Umzug, Reinigung und Entsorgung im Grossraum Zürichsee ist die klare AGB-Struktur ein handfestes Plus, auch wenn die Website selbst wenig über die Firma dahinter erzählt.

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